AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Jobportal jobs.stageaid.de
Stand: 25.09.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Das Jobportal jobs.stageaid.de betreibt Jörg Kirsch als Einzelunternehmer, Kirsch Veranstaltungstechnik, Ziegelhütterstraße 7, 67734 Katzweiler, unter der Marke StageAID. Im Folgenden heißt er „StageAID“. Kontakt: joerg@stageaid.de, Telefon 06301 796455. Umsatzsteuer-ID: DE259026487.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Portals. Sie gelten für Arbeitgeber, die Stellenanzeigen oder ein Firmenprofil einstellen. Und sie gelten für Bewerber, die sich registrieren.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Das gilt auch dann, wenn StageAID ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Arbeitgeber sind Unternehmer
(1) Kostenpflichtige Leistungen bietet StageAID nur Unternehmern an. Unternehmer ist, wer bei der Buchung für seinen Betrieb oder seine selbstständige Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Dazu zählen auch Agenturen, Vereine und öffentliche Einrichtungen.
(2) Mit der Registrierung bestätigt der Arbeitgeber, dass er als Unternehmer bucht. StageAID darf dafür einen Nachweis verlangen, zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder eine USt-ID.
§ 3 Leistungen von StageAID
(1) StageAID stellt Arbeitgebern eine Plattform bereit. Dort können sie Stellenanzeigen und ein Firmenprofil veröffentlichen. StageAID vermittelt keine Arbeitsverträge und ist kein Personaldienstleister. Ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, entscheiden Arbeitgeber und Bewerber allein.
(2) Eine Stellenanzeige bleibt 30 Tage online. Danach läuft sie ohne weitere Aktivität aus. Sie verlängert sich nicht automatisch und kostet nichts weiter. Vor dem Ablauf erinnert StageAID per E-Mail.
(3) StageAID kann Anzeigen zusätzlich auf anderen Wegen verbreiten. Dazu gehören Google for Jobs, die Social-Media-Kanäle von StageAID und stageaid.de. Einen Anspruch darauf hat der Arbeitgeber nicht. Wie Google oder soziale Netzwerke eine Anzeige anzeigen, liegt außerhalb des Einflusses von StageAID.
(4) StageAID schuldet keinen Erfolg. Eine bestimmte Zahl von Aufrufen, Bewerbungen oder Einstellungen ist nicht vereinbart.
(5) Das Portal soll möglichst immer erreichbar sein. Wartung, technische Störungen oder Ausfälle bei Dritten können es aber zeitweise unterbrechen. Fällt eine bezahlte Anzeige länger als 48 Stunden am Stück aus, verlängert StageAID die Laufzeit um diese Zeit.
§ 4 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Wer das Portal nutzen will, legt ein Nutzerkonto an. Die Angaben müssen stimmen und aktuell sein. Ein Arbeitgeber gibt dabei seinen Firmennamen an.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Wer merkt, dass jemand anders sein Konto nutzt, meldet das sofort an joerg@stageaid.de.
(3) Auf die Registrierung besteht kein Anspruch. StageAID kann sie ablehnen, zum Beispiel bei falschen Angaben oder bei Branchen, die nicht zum Portal passen.
§ 5 Vertragsschluss, Preise und Zahlung
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist noch kein Angebot. Der Arbeitgeber gibt sein Angebot ab, wenn er ein Paket auswählt und die Buchung abschickt. Der Vertrag kommt zustande, wenn StageAID die Buchung per E-Mail bestätigt oder die Anzeige freischaltet.
(2) Es gelten die Preise, die bei der Buchung auf jobs.stageaid.de/registrierung angezeigt werden. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Ein Paket berechtigt zu der gebuchten Zahl von Stellenanzeigen. Nicht genutzte Anzeigen aus einem Paket verfallen nach 12 Monaten ab Buchung.
(4) Bezahlt wird per XXXX. Der Betrag ist sofort fällig. StageAID schaltet Anzeigen erst frei, wenn die Zahlung eingegangen ist. Eine Zahlung auf Rechnung ist nach Absprache möglich.
(5) Die Rechnung kommt per E-Mail. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden.
§ 6 Gutscheine und Kennenlern-Aktion
(1) StageAID verschickt gelegentlich Gutscheincodes für eine kostenlose Stellenanzeige. Ein Code gilt nur für neue Arbeitgeber und nur einmal pro Unternehmen.
(2) Ein Gutschein kann nicht ausgezahlt und nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Er gilt bis zu dem Datum, das beim Code genannt ist.
(3) Mit einem Gutschein entsteht keine Pflicht, später etwas zu kaufen. Die Gratis-Anzeige läuft wie jede andere nach 30 Tagen aus.
(4) Wer mehrere Konten anlegt, um einen Gutschein mehrfach zu nutzen, verliert alle so erlangten Anzeigen.
§ 7 Regeln für Bewerber
(1) Für Bewerber ist das Portal kostenlos. Sie können ein Profil anlegen, einen Lebenslauf hochladen und einen Job-Alert einrichten. Der Job-Alert schickt passende neue Stellen per E-Mail.
(2) Bewerberprofile sind nicht öffentlich sichtbar. Arbeitgeber sehen nicht, wer einen Job-Alert bekommen hat. Daten gehen erst an einen Arbeitgeber, wenn sich der Bewerber selbst dort bewirbt.
(3) Bewerber können ihr Konto jederzeit löschen. Dann löscht StageAID das Profil und die hochgeladenen Unterlagen, soweit kein Gesetz eine Aufbewahrung verlangt.
(4) Bewerber können auch Verbraucher sein. Die Regeln für Unternehmer aus § 2, § 5 und § 10 Abs. 3 gelten für sie nicht.
§ 8 Pflichten der Arbeitgeber und Inhalte
(1) Der Arbeitgeber ist für den Inhalt seiner Anzeigen und seines Firmenprofils selbst verantwortlich. Die Inhalte müssen wahr sein und gegen kein Gesetz verstoßen.
(2) Das heißt vor allem: Die Anzeige beschreibt eine echte, offene Stelle. Sie benachteiligt niemanden wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Sie verlangt von Bewerbern kein Geld. Und sie wirbt nicht für Schneeballsysteme, Heimarbeit gegen Vorkasse oder ähnliche Modelle.
(3) Logos, Bilder und Texte dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Der Arbeitgeber muss die nötigen Rechte besitzen.
(4) Der Arbeitgeber räumt StageAID das Recht ein, seine Inhalte für die Laufzeit zu veröffentlichen. Das gilt auf dem Portal und auf den Wegen aus § 3 Abs. 3. StageAID darf die Inhalte dafür technisch anpassen, zum Beispiel im Format oder in der Länge für eine Vorschau.
(5) Bewerberdaten, die ein Arbeitgeber über das Portal bekommt, nutzt er nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren. Für diese Daten ist er selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
§ 9 Prüfung, Sperrung und Freistellung
(1) StageAID prüft Anzeigen nicht vollständig vor der Veröffentlichung. StageAID darf Anzeigen aber prüfen, ablehnen, bearbeiten lassen oder entfernen. Das gilt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 8 bestehen.
(2) StageAID darf Einträge ändern oder löschen, die nicht mehr gültig sind oder nicht den Vorgaben des Portals entsprechen. Das gilt für Stellenanzeigen, Firmenprofile und Bewerberprofile. Beispiele sind eine Stelle, die schon besetzt ist, veraltete Kontaktdaten oder ein Eintrag in der falschen Kategorie. StageAID informiert den Nutzer darüber per E-Mail.
(3) Entfernt StageAID eine Anzeige wegen eines Verstoßes, gibt es kein Geld zurück. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann StageAID das Konto sperren.
(4) Machen Dritte gegenüber StageAID Ansprüche wegen der Inhalte eines Arbeitgebers geltend, stellt der Arbeitgeber StageAID davon frei. Dazu gehören auch angemessene Kosten für einen Anwalt. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber den Verstoß nicht zu vertreten hat.
§ 10 Haftung
(1) StageAID haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet StageAID nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Das ist eine Pflicht, auf die sich der Kunde verlassen darf, weil der Vertrag sonst nicht funktioniert. Man nennt das Kardinalpflicht. Die Haftung ist dann auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Arbeitgebern ist die Haftung nach Abs. 2 zusätzlich auf den Preis des gebuchten Pakets begrenzt.
(4) Für Angaben in Anzeigen und Bewerberprofilen haftet StageAID nicht. Diese Inhalte stammen von den Nutzern.
§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzerkontos
(1) Das Nutzerkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können es jederzeit kündigen, eine E-Mail an joerg@stageaid.de reicht.
(2) Kündigt ein Arbeitgeber, laufen bereits bezahlte Anzeigen bis zum Ende ihrer 30 Tage weiter. Nicht genutzte Anzeigen aus einem Paket werden nicht erstattet.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel ein schwerer Verstoß gegen § 8.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) StageAID kann diese AGB ändern. Änderungen werden sechs Wochen vorher per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Stichtag, gelten die neuen AGB. Auf diese Folge weist StageAID in der Ankündigung hin. Bereits bezahlte Anzeigen laufen zu den alten Bedingungen zu Ende.
(2) Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht gilt nicht.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, liegt der Gerichtsstand in Kaiserslautern.
(4) StageAID nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
(5) Ist eine Regelung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.